AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jürgen Sterlike Videoproduktion – nachfolgend JSV gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern und JSV, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

2. Vertragsabschluss: 
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen zustande. Unsere Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Angebotes. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der Filmaufnahmen zu unterrichten. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films Änderungen des oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
: Die Preisangaben für Filme und Dienstleistungen werden entweder auf der Basis bestehender Preislisten oder nach Einzelleistungen gegliedert. Die im Angebot von JSV genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der Angebote enthalten keine Mehrwertsteuer.
 Für die Berechnung unserer Leistungen wird unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrunde gelegt. Bei Arbeiten größeren Umfangs sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
 Liegen mehr als 12 Monate zwischen Auftragserteilung und Lieferung, sind wir berechtigt, unsere im letzten Zeitpunkt gültigen Preise zugrunde zu legen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Versandkosten oder ggf. Versicherung, Zoll usw. zusätzlich berechnet.
Alle Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung der Schuld zurückgestellt, ohne dass dadurch die Forderung der JSV gegen den Auftraggeber erlischt und ohne dass dadurch für den Auftraggeber ein Regressanspruch entsteht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, So steht JSV das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

4. Abgabetermine
: JSV ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind:
- Einhaltung der vereinbarten Dispositionen durch den Aufraggeber
- rechtzeitiges Vorlegen der zu verwendenden Ausgangsmaterialien
- Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
Die Bearbeitungszeit für Videos beträgt i.d.R.  eine Woche. Die Bearbeitung des gefilmten Rohmaterials erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge. Die Bearbeitungszeit kann sich dementsprechend verlängern. Eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt auch, wenn das an JSV übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere von Watch & Record nicht verschuldete Umstände gestört wird. JSV ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages gegebenenfalls Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.

5. Versand
: Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung von Werken und Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem vorgenannte Gegenstände die Geschäftsräume des Auftragnehmers bzw. seines Subunternehmers verlassen. Auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.

6. Gewährleistung des Auftraggebers
: Durch die Übergabe des Ausgangsmaterials und Erteilung des Auftrags an JSV zur Bearbeitung versichert der Auftraggeber, dass er sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte abgegolten hat. Besitzt er diese nicht, ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer anzugeben. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass.durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er JSV von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, dem JSV durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.

7. 
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher technischer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in 3 Monaten. Mit der Entgegennahme gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Ware innerhalb von einer Woche nach Erhalt nicht ausdrücklich beanstandet.
Bei Bild- und Tonaufzeichnungen ist die Beurteilung der Farben und Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen sind wir, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Abstimmung der Farben und Töne bei der Ausführung des Auftrages nach unserem Ermessen zuständig. Für material- oder prozess- bzw. systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an den gelieferten Materialien vornimmt bzw. vornehmen lässt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
JSV orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung des Materials an den Vorgaben des Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Filmes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Filmes unserer künstlerischen Freiheit.

8. Haftung/ Versicherung: 
Alle an JSV übergebenen Materialien und Gegenstände werden von JSV nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an JSV überlassene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist JSV nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

9. Bild- und Tonrechte
Das Urheberrecht der von uns hergestellten Bild- und Tonmaterialien liegt unveräußerlich bei  JSV. Bei Übertragung der dies betreffenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber besteht JSV auf dem Recht der Namensnennung. Gegen Rücksprache behalten wir uns vor, von uns hergestelltes Material einer möglichen Zweitauswertung nutzbar zu machen. Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsabschluss bereit, der JSV sämtliche Rechte am Bild- und Tonmaterial ausschließlich zum Zweck der Firmenwerbung zu überlassen. Das betrifft sowohl uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, sofern es in unserer Bearbeitung zum Einsatz kommt, als auch von uns hergestelltes Material. Sollte der Auftraggeber seine Zustimmung hierzu nicht geben wollen, so muss er der Auftragserteilung einen entsprechenden schriftlichen Vermerk hinzufügen.

10. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber: 
Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von JSV vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu stellen.

11. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer
: Ist JSV aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o.ä. gezwungen, von der Erfüllung des Auftrags zurückzutreten, so erhält der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag evt. geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer Anspruch seitens des Auftraggebers besteht nicht.

12. Erfüllungsort – Gerichtsstand
: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.
Stand: 11/2012